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BVerwG, 31.08.1957 - II B 97.56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.1956 - VIII A 1263/55
- BVerwG, 31.08.1957 - II B 97.56
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 18.12.1953 - II C 21.53
Entlassung eines Lehrers aus dem Lehrberuf (Widerruf des Beamtenverhältnisses) - …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1957 - II B 97.56
Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 1, 57) entschieden hat, ist Reichsbeamtenrecht, soweit es auf Landesbeamte angewendet wird, nicht Bundesrecht. - BVerwG, 29.01.1954 - IV B 8.53
Auszug aus BVerwG, 31.08.1957 - II B 97.56
Ist dies nicht der Fall, dann ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts weder die Klärung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu erwarten noch ist die Abweichung der Endentscheidung von einer Entscheidung eines obersten allgemeinen Verwaltungsgerichts eines Landes zu beachten; eine Abweichung im Sinne des § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG liegt überdies nicht vor, wenn lediglich der Senat eines Oberverwaltungsgerichts von seiner eigenen früheren Entscheidung abweicht (BVerwGE 1, 76). - BVerwG, 11.09.1956 - I B 139.56
Ausgestaltung der Erfolgsaussichten eines Landwirts bei der Erhebung von …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1957 - II B 97.56
Auch die vom Kläger behauptete unrichtige Anwendung des § 99 MRVO 165 kann die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen, weil, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat(Beschluß vom 5. Januar 1954 - BVerwG I B 250.53 - undvom 11. September 1956 - BVerwG I B 139.56 -), wegen einer Kostenentscheidung keine Zulassung erfolgen darf.